BBF Maler Gipser
Schweizerischer
Maler- und
Gipserunternehmer-
Verband

BBF Berufs-
bildungsfonds

Grindelstrasse 2
Postfach 73
8304 Wallisellen
Tel. 043 233 49 67
Fax 043 233 70 36
Fragen und Antworten
Was ist der Unterschied zum Gimafonds?
Die Trägerschaft des Berufsbildungsfonds ist die Arbeitgeberorganisation SMGV. Die Gelder werden zweckbestimmt für den Leistungskatalog gemäss Reglement verwendet. Der Gimafonds ist eine sozialpartnerschaftliche Institution. Träger sind die vertragsschliessenden (GAV) Verbände SMGV, UNIA udn SYNA.
Anspruchsberechtigte erhalten beim Besuch von gimafondsberechtigten Kursen und Lehrgängen folgende Entschädigungen:
  • Lohnausfallentschädigung
  • Lehrgang- und Prüfungsentschädigung
  • Kursgeldentschädigung
  • Entschädigung für Spezialkurse im Ausland
  • Reiseentschädigung
Wer ist dem allgemein verbindlich erklärten Berufsbildungsfonds SMGV unterstellt?
Beitragspflichtig sind alle Betriebe des Maler- und Gipsergewerbes der Schweiz, ausgenommen diejenigen mit Sitz in den Kantonten Freiburg, Genf, Neuenburg, Waadt und Wallis. Für SMGV-Mitglieder sind die Beiträge an den BBF im Mitgliederbeitrag enthalten. Von Nichtmitgliedern wird der Beitrag separat erhoben.
 
Profitieren auch Nichtmitglieder des SMGV von den Geldern?
Ja, die Gelder kommen der ganzen Branche zugute. Eine Ungleichbehandlung von Nichtmitgliedern und Mitgliedern ist nicht zulässig.
 
Was ist, wenn ich als Mischbetrieb von zwei Berufsbildungsfonds eine Rechnung erhalte?
Mischbetriebe müssen die Mitarbeiter abgrenzen. Die Maler und Gipser unterstehen dem BBF SMGV, die übrigen Mitarbeiter sind beim jeweiligen Fachverband (z.B. VSSM, SMU, holzbau schweiz) zu deklarieren.
 

Kann ich den Personenbeitrag vom Lohn meiner Mitarbeiter abziehen?
Nein, das ist nicht möglich. Es handelt sich um einen reinen Arbeitgeberbeitrag.
 

Wer ist nicht beitragspflichtig?
Nicht beitragspflichtig sind:

  • Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften 
    (AG, Kommandit-AG, GmbH)
  • Kaufmännisches Personal
  • Nicht branchentypische Angehörige
  • Ausgeliehene Mitarbeiter
  • Lernende
     
Übernimmt der Fonds die Kosten für die Lehrabschlussprüfung?
Nein. Prüfungskosten sind kantonal geregelt  und allein Sache der Kantone und des Lehrbetriebes.
 
 
 

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